Ambulantes Operieren
Zum 1. Oktober 2025 haben sich mehrere Abschnitte des EBM geändert, die das ambulante Operieren betreffen. Hintergrund ist die regelmäßige Aktualisierung des AOP-Vertrags nach § 115b SGB V. Konkret geht es um den ersten Absatz im Abschnitt 2.3 sowie um Anmerkungen zu den GOP 10343 (Teil- oder Exzision am Körperstamm bzw. an den Extremitäten) und 10344 (Teil- oder Exzision im Kopf-/Gesichtsbereich bzw. an der Hand). Außerdem wurde die GOP 05341 (Analgesie) in Abschnitt 2 des AOP-Katalogs aufgenommen.
Ambulantes Operieren: EBM wird zum 1. Oktober 2025 angepasst
DiGA
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss beziehungsweise als Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) wichtige Beschlüsse zu drei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gefasst: „ProHerz“, „Orthopy bei Knieverletzungen“ und „attexis“. Die neuen Regelungen treten zum 1. Oktober 2025 in Kraft.
Wichtige Beschlüsse zu DiGA „ProHerz“, „Orthopy bei Knieverletzungen“ und „attexis“
Entbudgetierung
Ab Oktober werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 sowie 01415) ohne Budgetierung bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Zur Finanzierung der Leistungen wird es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte, die sogenannte Hausarzt-MGV, geben. Darin fließen die Gelder, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Budgetierung bezahlt werden.
Hausärztliche Leistungen werden ab Oktober entbudgetiert
Fluoreszenzangiographie
Zum 1. Oktober 2025 hat der Bewertungsausschuss zwei GOP im Zusammenhang mit der Fluoreszenzangiographie im EBM-Abschnitt 6.3 angepasst und eine neue Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün im Abschnitt 40.11 aufgenommen.
Neuerungen bei der Fluoreszenzangiographie: GOP angepasst und neue Kostenpauschale ab Oktober
FeNO-Messung
Der Bewertungsausschuss hat eine Anpassung der ersten Anmerkung der Gebührenordnungspositionen für die Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids (FeNO) beschlossen. Die Anpassung betrifft die Gebührenordnungspositionen (GOP) 04538 und 13678 und tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft.
Bewertungsausschuss passt GOP zur FeNO-Messung bei Dupilumab-Indikation an
Fraktursonographie
Zum 1. Oktober 2025 wird die GOP 33053 in das Kapitel 33 (Ultraschalldiagnostik) des EBM aufgenommen. Damit kann die Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr abgerechnet werden, wenn der Verdacht auf eine Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten besteht.
Fraktursonographie bei Kindern wird ab Oktober neue EBM-Leistung
Mikrobiologische Paneldiagnostik
Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Bewertungen der GOP 32851 bis 32853 im EBM für den Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren Erregern akuter respiratorischer, sexuell übertragbarer, gastrointestinaler Infektionen angepasst.
Bewertungen der mikrobiologischen Paneldiagnostik werden angepasst
Mitgliederportal
Am 3. November geht das neue Mitgliederportal der KV Bremen online. MeinKVHB Portal wurde nicht nur optisch aufgewertet. Die zentrale Anwendung ist eine Postbox, mittels derer Nutzer einen umfassenden und schnellen Überblick über den Dokumententransfer von der KV bekommen. Weitere Neuerungen werden sukzessive eingeführt.
Neues Mitgliederportal: Das MeinKVHB Portal geht am 3. November online
Non-Hodgkin-Lymphom
Ab dem 1. Oktober 2025 können PET/CT-Untersuchungen für sämtliche Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen sowie bei Verdacht auf Transformation eines follikulären Lymphoms in ein aggressives Non-Hodgkin-Lymphom zweimal statt wie bisher einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Die Erweiterung des Leistungsumfangs bezieht sich auf Untersuchungen mittels PET und auf PET-Untersuchungen in Kombination mit CT.
PET/CT: Abrechnungsmöglichkeit bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen ab Oktober erweitert
Zweitmeinung
Ab dem 1. Oktober 2025 können sich gesetzlich Versicherte eine zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung einer verengten Halsschlagader (Karotis-Stenose) empfohlen wurde.
Bei Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation ist ab Oktober die Zweitmeinung möglich