Hintergrund der Anpassungen sind wiederholte Anfragen zur Berechnungsfähigkeit der FeNO-Messung zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab. Daher wurde zur Klarstellung der Berechnungsfähigkeit der beiden Leistungen die erste Anmerkung der GOP 04538 und 13678 angepasst. Die FeNO-Messung kann zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab durchgeführt und abgerechnet werden. Nicht berechnungsfähig ist die Leistung jedoch zur Verlaufskontrolle oder zur Überprüfung einer bereits gestellten Indikation im Rahmen einer laufenden Dupilumab-Therapie.
Dupilumab wird als Add-on-Erhaltungstherapie bei schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation nicht nur bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, sondern auch bei Kindern ab 6 Jahren angewendet. Die Anwendung erfolgt, wenn die Erkrankung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide und einem weiteren zur Erhaltungstherapie gegebenen Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist. Bei Kindern ab 6 Jahren erfolgt die Anwendung, wenn das schwere Asthma mit Typ-2-Inflammation trotz mittel- bis hochdosierter inhalativer Corticosteroide (ICS) plus einem weiteren zur Erhaltungstherapie angewendeten Arzneimittel unzureichend kontrolliert ist.