Laufzeiten für einige Konnektoren, Heilberufsausweise, Praxisausweise laufen aus

Zahlreiche TI-Komponenten werden bis Jahresende auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Infolgedessen müssen einige Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise ausgetauscht werden. Davon sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Deshalb empfiehlt die KV Bremen ihren Mitgliedern, sich bei Anbietern und Servicedienstleistern zu informieren.

Das Verschlüsselungsverfahren der TI wird nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur zum Jahresbeginn 2026 vom RSA-Verfahren auf ECC umgestellt. Davon sind TI-Komponenten wie Praxisausweise, Konnektoren und elektronische Heilberufsausweise betroffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die gematik bereits im Mai darauf hingewiesen, dass der Zeitraum für den Austausch der Komponenten zu kurz ist, und hat deshalb eine Verlängerung der Nutzungsdauer gefordert.

 

Konnektoren

Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die vor zwei Jahren bereits eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Geräte beherrschen ausschließlich das ältere RSA-Verschlüsselungsverfahren, das bis zum Jahresende durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt wird. Ihre Laufzeit endet unabwendbar am 31. Dezember, sie sind danach nicht mehr einsetzbar. Neuere Konnektoren und TI-Gateways hingegen sind bereits ECC-fähig.

Falls noch nicht geschehen, sollten sich Praxen umgehend an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller wenden.

 

Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B)

Ausgetauscht werden müssen alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0, die ausschließlich RSA-fähig sind. Diese Arztausweise müssen auch dann ersetzt werden, wenn ein längeres Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist. Ohne neuen eHBA können betroffene Praxen ab Januar keine eRezepte ausstellen. Der Ausweis wird für die elektronische Signatur benötigt.
Zum Tausch von Heilberufsausweisen stellt die Bundesärztekammer auf ihrer Internetseite eine aktuelle Information bereit.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab 1. Januar 2026

Aufgrund von Problemen beim Austausch drängt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf eine Fristverlängerung um mindestens zwei Quartale. Insbesondere die Firma medisign ist aktuell nicht in der Lage pünktlich für Ersatz zu sorgen.

Das Gleiche fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die SMC-B-Karte, auch Praxisausweis genannt, die Praxen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.

Die Gematik stellt weitere Informationen sowie eine Übersicht der betroffenen Komponenten bereit.

 

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