Neuerungen bei der Fluoreszenzangiographie: GOP angepasst und neue Kostenpauschale ab Oktober

Zum 1. Oktober 2025 hat der Bewertungsausschuss (BA) zwei GOP im Zusammenhang mit der Fluoreszenzangiographie im EBM-Abschnitt 6.3 angepasst und eine neue Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün im Abschnitt 40.11 aufgenommen.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

Neue Kostenpauschale 40682 (Kostenpauschale für den Teststoff Indozyaningrün)

  • Bewertung: 72,31 Euro
  • Die Vergütung dieser Kostenpauschale erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

Höhere Bewertung der GOP 06331 (Fluoreszenzangiographie)

  • Bewertung ab 1. Oktober 2025: 504 Punkte
  • Bewertung bisher: 439 Punkte

Höhere Bewertung der GOP 06332 (Photodynamische Therapie)

  • Bewertung ab 1. Oktober 2025: 2.296 Punkte
  • Bewertung bisher: 2.231 Punkte

 

Zum Hintergrund: Vergütung der Fluoreszenzangiographie im EBM

Bei der Fluoreszenzangiographie werden die Teststoffe Fluorescein-Natrium oder Indozyaningrün intravenös injiziert, um die Blutgefäße im Augenhintergrund sichtbar zu machen. Im EBM wird die Untersuchung über die GOP 06331 vergütet. Darüber hinaus ist sie auch im obligaten Leistungsinhalt der GOP 06332 enthalten, da auch bei einer Photodynamischen Therapie mit Verteporfin eine Fluoreszenzangiographie notwendig ist. In den GOP 06331 und 06332 sind die Kosten für beide Teststoffe bisher enthalten, wobei die Anwendung des Teststoffs Indozyaningrün im Vergleich zu Fluorescein-Natrium wesentlich kostenintensiver ist. Auch kommt Indozyaningrün nur in ganz speziellen Fällen und somit wesentlich seltener zur Anwendung.

 

Näheres zum Beschluss: Neue Kostenpauschale 40682 sowie Bewertungsanpassung

Vor diesem Hintergrund haben sich GKV-Spitzenverband und KBV im BA darauf verständigt, eine neue Kostenpauschale 40682 für den Teststoff Indozyaningrün in den EBM aufzunehmen. Die Abrechnung setzt eine medizinische Begründung der Notwendigkeit der Verwendung von Indozyaningrün voraus. Darüber hinaus ist die Kostenpauschale 40682 je Praxis nur bis zu einer Anzahl in Höhe von 5 Prozent der Gesamtanzahl der abgerechneten GOP 06331 und 06332 berechnungsfähig. Zudem erfolgt eine Bewertungsanpassung der GOP 06331 und 06332 aufgrund der gestiegenen Preise für den Teststoff Fluorescein-Natrium.