Die Erweiterung des Leistungsumfangs bezieht sich auf Untersuchungen mittels PET und auf PET-Untersuchungen in Kombination mit CT.
Erweiterter Leistungsumfang:
- PET/CT-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen sind für sämtliche Staging-Untersuchungen zweimal pro Behandlungsfall nach den GOP 34704–34707 berechnungsfähig (bisher nur einmal berechnungsfähig für das Initial-Staging nach GOP 34700–34703)
- Erweiterung auf Fälle mit Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom, wenn unklare Ergebnisse der bildgebenden Standarddiagnostik hinsichtlich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion vorliegen
- Keine Abrechnung bei Routine-Nachsorge ohne konkreten Rezidivverdacht
Weitere Regelungen:
- Sachkosten für das Radionuklid F-18-Fluorodesoxyglukose bleiben über die Kostenpauschale GOP 40584 abrechenbar
- Die Empfehlung des Bewertungsausschuss zur zunächst extrabudgetären Finanzierung der Leistungen gilt entsprechend
- Eine angepasste Qualitätssicherungsvereinbarung wird folgen – hierzu erfolgt eine gesonderte Information