PET/CT: Abrechnungsmöglichkeit bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen ab Oktober erweitert

Ab dem 1. Oktober 2025 können PET/CT-Untersuchungen für sämtliche Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen sowie bei Verdacht auf Transformation eines follikulären Lymphoms in ein aggressives Non-Hodgkin-Lymphom zweimal statt wie bisher einmal im Behandlungsfall berechnet werden.

Die Erweiterung des Leistungsumfangs bezieht sich auf Untersuchungen mittels PET und auf PET-Untersuchungen in Kombination mit CT.

Erweiterter Leistungsumfang:

  • PET/CT-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen sind für sämtliche Staging-Untersuchungen zweimal pro Behandlungsfall nach den GOP 34704–34707 berechnungsfähig (bisher nur einmal berechnungsfähig für das Initial-Staging nach GOP 34700–34703)
  • Erweiterung auf Fälle mit Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom, wenn unklare Ergebnisse der bildgebenden Standarddiagnostik hinsichtlich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion vorliegen
  • Keine Abrechnung bei Routine-Nachsorge ohne konkreten Rezidivverdacht

Weitere Regelungen:

  • Sachkosten für das Radionuklid F-18-Fluorodesoxyglukose bleiben über die Kostenpauschale GOP 40584 abrechenbar
  • Die Empfehlung des Bewertungsausschuss zur zunächst extrabudgetären Finanzierung der Leistungen gilt entsprechend
  • Eine angepasste Qualitätssicherungsvereinbarung wird folgen – hierzu erfolgt eine gesonderte Information

 

#Abrechnung / Honorar