ASV-Abrechnung
Augenärzte können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eine optische Kohärenztomographie bei Patienten mit Augentumoren ab Juli über den EBM abrechnen. Die bislang verwendete Pseudoziffer entfällt damit. Für die Abrechnung der OCT bei Patienten mit Augentumoren werden zum 1. Juli die GOP 50200 und 50201 in das EBM-Kapitel 50 aufgenommen. Die Vergütung erfolgt wie bei allen ASV-Leistungen extrabudgetär.
Außerklinische Intensivpflege
Durch eine ärztliche Erhebung wird bei der außerklinischen Intensivpflege das Potenzial zur Entwöhnung von einer Beatmung oder für eine Dekanülierung erhoben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat geregelt, wie die Potenzialerhebung seit Juli erfolgt. Ende Juni sind die zwischenzeitlichen Sonderregelungen ausgelaufen.
EBM
Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat zum 1. Juli verschiedene Anpassungen im EBM beschlossen. Sie betreffen die Berechnungsfähigkeit eines Zuschlags bei der Komplexversorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Transition, die Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen sowie die Bestimmungen für Zweitmeinungen in Videosprechstunden.
Diese EBM-Anpassungen gelten ab sofort zu Komplexversorgung, Zweitmeinung und Videosprechstunde
Heilmittelbedarf
Arztpraxen können auch bei der Diagnose periodische Lähmung langfristig Physiotherapie und Ergotherapie verordnen, ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt zum 1. Juli in Kraft. So können Verordnungen für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden.
Heilmittel
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie und andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen von ihren Patienten auch die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge einziehen. Diese Beträge werden zum 1. Juli angehoben. Grund für die Anhebung sind die höheren Preise für Heilmittel, die der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände vereinbart haben.
Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Praxis steigen
Telematik
Zum 1. Juli wurde der Technikzuschlag (GOP 01450 / 40 Punkte) geändert. Der Höchstwert, bis zu dem er dann abgerechnet werden kann, wurde auf 700 Punkte abgesenkt. Er wird zukünftig bei 18 Videosprechstunden im Quartal erreicht. Der Grund für die Absenkung sind die gesunkenen Preise von Videodienstanbietern.
Videosprechstunde wird flexibler: Mehrere neue Maßnahmen ab dem 1. April
Transmitter
Mit der neuen Kostenpauschale 40909 können Ärztinnen und Ärzte ab Juli die Transmitter-Kosten für ihre Herz-Patienten abrechnen. Die externen Übertragungsgeräte kommen beim Telemonitoring bei Herzinsuffizienz und der telemedizinischen Funktionsanalyse zum Einsatz. Durch die Abrechnung über den EBM wird die Kostenerstattung für Ärztinnen und Ärzte und telemedizinische Zentren vereinfacht.
Transmitterkosten werden seit dem 1. Juli über den EBM erstattet
Unfallversicherung
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,41 Prozent. Die höhere Vergütung kommt Ärzten und Psychotherapeuten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind. Die Erhöhung gilt für Leistungen, die bei Wege- oder Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach den Gebührenordnungen der Unfallversicherung berechnungsfähig sind.
Ab Juli höhere Gebühren in der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere Änderungen
Videosprechstunde
Ärzte dürfen Hilfsmittel ab sofort auch per Videosprechstunde und nach Telefonkontakt verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird dem Patienten das Hilfsmittel-Rezept (Muster 16) zugesendet. Um die Abrechnung der Kosten zu ermöglichen, hat der Bewertungsausschuss die im EBM vorhandene Kostenpauschale 40128 mit Wirkung zum 1. Juli 2025 angepasst.
Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft und Erweiterung der Kostenpauschale 40128