- Massagetherapie
GOP: 30400
Zuzahlung in Euro: 2,11 - Unterwassermassage
GOP: 30402
Zuzahlung in Euro: 3,29 - Atemgymnastik Einzelbehandlung
GOP: 30410
Zuzahlung in Euro: 2,89 - Atemgymnastik Gruppenbehandlung
GOP: 30411
Zuzahlung in Euro: 1,29 - Krankengymnastik Einzelbehandlung
GOP: 30420
Zuzahlung in Euro: 2,89 - Krankengymnastik Gruppenbehandlung
GOP: 30421
Zuzahlung in Euro: 1,29
Beträge, die die Patienten selbst für die Abgabe der o. g. Leistungen in der Arztpraxis zahlen, werden jeweils in Ihrer Honorarabrechnung unter der Bezeichnung „Abzüge für Heilmittelzuzahlung“ einbehalten und den Krankenkassen vergütet.
Keine Zuzahlung müssen Patienten leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die eine gültige Befreiungsbescheinigung von ihrer Krankenkasse vorlegen oder z. B. Versicherte der Postbeamtenkasse A. In diesen Fällen ist hinter der Gebührenordnungsnummer ein A (z. B. 30410A) einzutragen. Dadurch entfällt der Abzug in Ihrer Honorarabrechnung.
Bei der „klassischen“ Heilmittelbehandlung - auf Rezept und außerhalb der Arztpraxis - erfolgt die Zuzahlungsberechnung weiterhin über den Therapeuten (Krankengymnast, Logopäde, etc.).