Das hat die Ständige Gebührenkommission nach Paragraf 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger beschlossen.
Folgende Änderungen sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten:
Anpassungen der UV-GOÄ
Anhebung der Gebühren um 4,41 Prozent
Die Gebühren der UV-GOÄ (Anlage 1 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) wurden zum 1. Juli 2025 um 4,41 Prozent erhöht.
Neue Nummer 17b UV-GOÄ für Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes
Die Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes nach Nummer 17 UV-GOÄ wird künftig nach der neuen Nummer 17b UV-GOÄ in Höhe von 67,90 Euro vergütet.
Neue Nummern 3318 und 3319 UV-GOÄ für Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen
Für die Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen wurden in der UV-GOÄ für die Abrechnung dieser Leistungen zwei neue Gebühren vereinbart. Diese Leistungen werden mit 37,78 Euro vergütet. Die Dokumentation erfolgt auf der Rechnung, eine gesonderte Berichtspflicht ist nicht nötig.
Gebühren für schmerztherapeutische Leistungen nach Nummer 6000 und 6001 UV-GOÄ wurden angehoben
Die zum 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Beschlüsse über die neuen schmerztherapeutischen Gebührenpositionen in der UV-GOÄ basierten auf einer Kalkulation auf der Grundlage von Vergütungen nach dem EBM aus dem Jahr 2022 und einem Zuschlag. Allerdings wurde mittlerweile der EBM für diesen Bereich seit 2023 mehrfach erhöht, so dass die Vergütung nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ auch entsprechend erhöht werden soll. Zudem entfällt die jährliche Genehmigungspflicht.
Die Gebühren der Nummer 6000 UV-GOÄ werden wie folgt angehoben:
- Allgemeine Heilbehandlung: 167,38 Euro
- Besondere Heilbehandlung: 167,38 Euro
Die Gebühren der Nummer 6001 UV-GOÄ werden wie folgt angehoben:
- Allgemeine Heilbehandlung: 22,93 Euro
- Besondere Heilbehandlung: 22,93 Euro
Anpassungen des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren
Gebühren um 4,41 Prozent angehoben
Auch die Gebühren des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) wurden zum 1. Juli 2025 um 4,41 Prozent erhöht.
Gruppentherapie: Leistung nach Nummer P 31 angepasst
Zur Steigerung und Sicherung der Behandlungsqualität bei Gruppentherapie ist eine Erhöhung des Abrechnungsanteils von 50 Prozent auf 75 Prozent je Teilnehmer bezogen auf die Gebühr P 28 vorgesehen. Die Abrechnung setzt die Fachliche Befähigung für Gruppenpsychotherapie nach der Psychotherapie- Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) voraus und ist auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers nachzuweisen. Für Psychotherapeuten, die zum 1. Juli 2025 am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung teilnehmen, ist eine Übergangszeit für den Nachweis für ein Jahr nach Anforderung vorgesehen.
Außerdem: Änderung der Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520
Hintergrund der geänderten Formtexte ist, dass die Unfallversicherungsträger den gesetzlichen Auftrag haben, sich um die Prävention von Arbeitsunfallverletzungen zu kümmern und dies nun auch im Bereich der Tertiär-Prävention/Individualprävention umgesetzt wird.
Die neuen Formtexte, die ab 1. Juli 2025 gelten, können auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgerufen werden.