Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen hat zum 30. Oktober 2025 einen neuen Beschluss gefasst. Der Beschluss basiert auf einer aktuellen Analyse der Versorgungssituation und hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Niederlassungsmöglichkeiten im Land Bremen.
Zahlreiche TI-Komponenten werden bis Jahresende auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Infolgedessen müssen einige Konnektoren, Heilberufs-, Praxisausweise ausgetauscht werden. Davon sind nicht alle Praxen gleichermaßen betroffen. Deshalb empfiehlt die KV Bremen ihren Mitgliedern, sich bei Anbietern und Servicedienstleistern zu informieren.
Arztpraxen können den proteinbasierten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid in der Variantenanpassung JN.1 ab dem 17. November als Fertigspritze bestellen. Auch bei diesem Impfstoff ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Kostenträger. Für das Impfhonorar gilt die GOP 88346 mit den entsprechenden Ergänzungen (z.B. „Suffix“ R).
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA). Dazu gibt es von der Bundesärztekammer wichtige Hinweise.
Seit dem 1. Oktober 2025 gehört die ePA fest zum Praxisalltag. Vertragsärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die ePA aktiv zu nutzen und mit den gesetzlich vorgesehenen medizinischen Daten zu befüllen, die im aktuellen Behandlungskontext erhoben und elektronisch vorliegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient über eine ePA verfügt und der Zugriff nicht eingeschränkt ist. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.