Erinnerung: Denken Sie rechtzeitig an Ihr Fortbildungszertifikat

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Laut §95 d SGB V muss alle fünf Jahre gegenüber der zuständigen KV nachgewiesen werden, dass die Fortbildungspflicht im zurückliegenden Zeitraum erfüllt wurde.

Dazu müssen je Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Punkte gesammelt und durch ein Fortbildungszertifikat nachgewiesen werden. Das Fortbildungszertifikat muss dabei den Musterregelungen der Bundesärzte- bzw. Bundespsychotherapeutenkammer für ein Fortbildungszertifikat entsprechen.

Bitte denken Sie daran, Ihr Zertifikat rechtzeitig bei der zuständigen Kammer anzufordern und bei der KVHB einzureichen. Eine automatische Weiterleitung  der Fortbildungszertifikate durch die zuständigen Kammern erfolgt nicht. Bei Nichteinhaltung der Nachweisfrist, kommt es gemäß § 95d SGB V zu Honorarkürzungen.

 

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