Ab dem 01.04.2025 wird der neue Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ nach §140a SGB V mit der IKK gesund plus in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen.
IKK-Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ wird in Vertragsportal überführt
Zum Jahresbeginn wurden die dermatologischen Praxen bereits über den neuen Hautvorsorgevertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven (§140a SGB V) informiert und zum Einstieg in das Portal zum 01.04.2025 unterstützt.
Wichtige Umstellungen in 2025: Achten Sie auf Änderungen bei Verträgen und Teilnahmeverfahren
Das KVHB-Vertragsportal ist bereits in der HzV etabliert und bietet den Praxen viele Vorteile:
- Einfache und zeitsparende Anwendung, da die Einschreibung Ihrer Patienten direkt über Ihr Kartenlesegerät erfolgt. Die benötigten Daten werden automatisch der Versichertenkarte entnommen.
- Sie erhalten im KVHB-Vertragsportal sofort eine Rückmeldung über die Einschreibung.
- Eingeschriebene Patienten werden übersichtlich aufgelistet. Sollten Teilnahmen durch die Krankenkasse oder die KVHB beendet werden, wird Ihnen diese Änderung über das Portal angezeigt.
- Sie können jederzeit weitere Nutzer in Ihrer Praxis selbst anlegen und Zugänge für ausgeschiedenes Personal blockieren.
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