Mit Verträgen zur Kindervorsorge und Hautscreening wird das Vertragsportal weiter ausgebaut

Verschiedene Fachgruppen erhalten derzeit Post von der KV Bremen. Vertraute Verträge mussten aus rechtlichen Gründen umgestellt werden. Neben höheren Vergütungen für die Leistungen, ist jetzt die Einschreibung über das KVHB-Vertragsportal der neue Standard.

Ab dem 01.04.2025 wird der neue Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ nach §140a SGB V mit der IKK gesund plus in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen. 
IKK-Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ wird in Vertragsportal überführt

Zum Jahresbeginn wurden die dermatologischen Praxen bereits über den neuen Hautvorsorgevertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven (§140a SGB V) informiert und zum Einstieg in das Portal zum 01.04.2025 unterstützt. 
Wichtige Umstellungen in 2025: Achten Sie auf Änderungen bei Verträgen und Teilnahmeverfahren

Das KVHB-Vertragsportal ist bereits in der HzV etabliert und bietet den Praxen viele Vorteile:

  • Einfache und zeitsparende Anwendung, da die Einschreibung Ihrer Patienten direkt über Ihr Kartenlesegerät erfolgt. Die benötigten Daten werden automatisch der Versichertenkarte entnommen.
  • Sie erhalten im KVHB-Vertragsportal sofort eine Rückmeldung über die Einschreibung.
  • Eingeschriebene Patienten werden übersichtlich aufgelistet. Sollten Teilnahmen durch die Krankenkasse oder die KVHB beendet werden, wird Ihnen diese Änderung über das Portal angezeigt.   
  • Sie können jederzeit weitere Nutzer in Ihrer Praxis selbst anlegen und Zugänge für ausgeschiedenes Personal blockieren.

Themenseite KVHB-Vertragsportal

Themenseite Verträge

 

#Abrechnung / Honorar,  #Qualität / Genehmigung,  #Vertrag