IKK-Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ wird in Vertragsportal überführt

Zum 1. April wird der Vertrag „Gesunde Kindheit in Bremen“ mit der IKK gesund plus in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen. Der Vertrag hat verschiedene Module und ersetzt drei Altverträge. Um den Umstieg zu erleichtern, lädt die KV Bremen Interessierte zu einer Online-Infoveranstaltung zu Vertrag und Vertragsportal ein.

Der Vertrag "Gesunde Kindheit in Bremen"  mit folgenden Modulen ist auf der Vertragsseite der KV Bremen abrufbar:

  • U10, U11, J2 (Modul 1)
  • Vaginales Infektionsscreening in der Schwangerschaft (Modul 3)
  • Amblyopiescreening (Modul 5a)
  • Amblyopiescreening mit Video-Refraktometer (Modul 5B)

Hinweis: (Module 2 u. 4 noch unbesetzt)

Themenseite Verträge

Falls Sie an dem Vertrag teilnehmen möchten, denken Sie bitte unabhängig vom Vertragsportal daran, vorher einen Antrag auf Genehmigung zu stellen.

 

Basisinformationen zum Vertrag

  • Die Einschreibung eines Patienten erfolgt ausschließlich über das KVHB-Vertragsportal. 
  • Die Einschreibepauschale (GOP 99200) wird automatisch von der KVHB in Ihrer Abrechnung zugesetzt, sobald der Patient über das KVHB-Vertragsportal eingeschrieben wurde
  • Für den Vertrag wurden folgende Leistungen vereinbart:
 GOPRahmenvertragVergütung
  99200Einschreibepauschale10,00 €
Modul 199210Kindervorsorge U 1057,01 €
Modul 199211Kindervorsorge U 1157,01 €
Modul 199212Jugendgesundheitsuntersuchung J257,01 €
Modul 3 99295Beratung, Durchführung Infektionsscreening gemäß § 5 Abs. 1, je Schwangerschaft inkl. der notwendigen Laborleistungen29,00 €
Modul 5A99137Amblyopie-Screening A gem. § 4 Abs. 2 beim Facharzt für Augenheilkunde gem. § 3 Abs. 340,00 €
Modul 5B99138Amblyopie-Screening B gem. § 4 Abs. 1 beim Kinder- und Jugendarzt mittels Video-Refraktometer20,00 €


(weitere Informationen zu Leistungs-/Vertragsinhalten entnehmen Sie bitte dem Vertrag)

  • Die Abrechnung der Leistungen aus den jeweiligen Modulen erfolgt weiterhin über die Quartalsabrechnung. 
  • Zum 1. April 2025 wird der Vertrag in das KVHB-Vertragsportal aufgenommen. Ab diesem Tag können Sie Ihre Patienten in den Vertrag einschreiben. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung nur über das KVHB-Vertragsportal möglich ist und ausschließlich in Verbindung mit einer durch den  Patienten unterschriebenen Teilnahmeerklärung erfolgen kann.

     

Infoveranstaltung am 2. April

Die KV Bremen lädt interessierte Ärzte und Praxispersonal zu einer Informationsveranstaltung per Videokonferenz am 2. April, 15 Uhr, ein. Es wird ausführlich über den neuen Vertrag mit der IKK gesund plus und über das KVHB-Vertragsportal informiert.

Für die Zusendung des Teilnahmelinks benötigen wir eine aktuelle E-Mail-Adresse, bitte teilen Sie uns diese bis zum 1. April 2025 per E-Mail (s.kannegiesser@kvhb.de) mit.

 

Themenseite Vertragsportal

Mit Verträgen zur Kindervorsorge und Hautscreening wird das Vertragsportal weiter ausgebaut
 

 

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