Die GOP 32572 (11,75 Euro) vergütet den qualitativen Suchtest und/oder die quantitative Bestimmung von Toxoplasma Antikörpern als Pauschale und ersetzt die bisherigen serologischen Einzelleistungen nach den GOP 32569 bis 32571.
Die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest wird als Zuschlag nach der GOP 32573 (25,90 Euro) vergütet und ersetzt die GOP 32640.
Die Berechnung der GOP 32572 und 32573 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Hintergrund für die EBM Änderungen sind die Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik.