West-Nil-Virus erreicht Norddeutschland: Informationen des RKI beachten

Infektionen mit dem West-Nil-Virus (WNV) sind auch im Norden Deutschlands auf dem Vormarsch: Ärzte sind verpflichtet, den zuständigen Gesundheitsämtern Infektionen zu melden. Darauf weist die senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hin.

In einem Brief der Behörde heißt es: 

„In den letzten sechs Jahren wurden in jedem Jahr zwischen fünf und 30 Menschen ohne Reiseanamnese durch das WNV infiziert. Im Jahr 2024 waren es 35 Fälle. Die große Mehrheit der Infektionen wurden im Rahmen der Testung bei der Blutspende entdeckt. In Teilen von Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kam es seit 2019 regelmäßig zu autochthonen, von Stechmücken übertragenen menschlichen WNV-Infektionen, so dass man hier mittlerweile von Endemiegebieten sprechen kann. Im Jahr 2024 dehnte sich dieses Gebiet erstmals nach Nordwesten aus und umfasste nun auch Teile von Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Für 2025 ist davon auszugehen, dass erneut Infektionen auftreten werden, insbesondere in den bereits betroffenen Gebieten. Eine Ausbreitung in derzeit noch nicht betroffene Gebiete ist ebenfalls möglich. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig. Ca. 20% der Infizierten zeigen grippeähnliche Symptome, die jedoch mit Komplikationen wie Enzephalitis und Meningitis einhergehen und ggf. auch tödlich verlaufen kann.“

Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI):

Epidemiologischem Bulletin (29/2025)
Falldefinition