Für Videodienstanbieter, die aufgrund früherer Regelungen in die Liste der zertifizierten Videodienstanbieter aufgenommen wurden, gibt es eine Übergangsregelung zum Nachweis der aktualisierten Anforderungen. Ärzte, die die Videosprechstunde nutzen sollten wissen, dass für vertragsärztliche Videosprechstunden nur Videodienstanbieter genutzt werden dürfen, die gemäß Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert sind. In dieser Anlage wurden insbesondere die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit geändert, sodass die Videodienstanbieter nun nachbessern müssen. Als Nutzer der Videodienste sollten Sie den aktuellen Status der Zertifizierung im Auge behalten, um die Abrechenbarkeit Ihrer Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde sicherzustellen.
Wenden Sie sich im Zweifel auch an Ihren Videoanbieter und fragen nach, ob dieser sich nach den neuen Anforderungen hat rezertifizieren lassen.
Einen Überblick über die zertifizierten Videodienste und die jeweilige Gültigkeitsdauer der Zertifikate können Sie sich bei der KBV online unter verschaffen.