Videosprechstunde: 50 Prozent Grenze gilt für bekannte und unbekannte Patienten

Mit der neuen Begrenzungsregelung für Behandlungsfälle im Rahmen der Videosprechstunde wird nicht mehr zwischen bekannten und unbekannten Patienten unterschieden. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2025 und bringt folgende wesentliche Änderung mit sich.

Änderungen ab 1. April:

  • Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nun bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle pro Quartal ausschließlich per Videosprechstunde durchführen, ohne dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.
  • Es ist dabei unerheblich, ob es sich um bekannte oder unbekannte Patienten handelt.

Die bisherige Unterscheidung zwischen bekannten und unbekannten Patienten, die zum 2. Quartal 2025 eingeführt wurde, entfällt damit vollständig. Mit dem jetzt gefassten Beschluss wird die spezifische Obergrenze in der Nr. 6 des fünften Absatzes der Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM für unbekannte Patienten rückwirkend zum 1. April 2025 gestrichen.

 

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