Was ist der PKV-Basistarif eigentlich?
Der Basistarif ist ein Sozialtarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) und steht Versicherten offen, die im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftig sind. Der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben des PKV-Verbandes sind deutschlandweit 34.000 Menschen im Basistarif versichert.
„Basistarifler“ haben Anspruch auf Erstattung dessen, was auch im GKV-System zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und abgerechnet werden könnte. Erstattung gibt es nur bei Behandlung durch Ärzte, die auch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das heißt: Basistarifversicherte dürfen keine Privatärzte aufsuchen.
Neben dem Basistarif kennt die private Krankenversicherung noch einen weiteren Sozialtarif – den Standardtarif, der allerdings 2009 ausgelaufen ist. Eine Versicherung in diesem Tarif ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Insgesamt sind nach Angaben des PKV-Verbandes rund 48.000 Personen im Standardtarif versichert.
Wie läuft die Abrechnung?
Basistarifversicherte sind formal Privatpatienten; die GOÄ setzt allerdings enge Grenzen. Die folgenden Steigerungsfaktoren dürfen nicht überschritten werden:
- Ärztliche Leistungen
Basistarif: 1,2
Standardtarif: 1,8 - Abschnitte A,E,O GOÄ
Basistarif: 1,0
Standardtarif: 1,38 - Labor und Nr. 437 GOÄ
Basistarif: 0,9
Standardtarif: 1,16
Praxen sind verpflichtet, sofern sich der Patient als Basistarifversicherter zu erkennen gegeben hat, zu den angegebenen niedrigen Faktoren nach GOÄ abzurechnen.
Muss ich Versicherte im Basistarif behandeln?
Da die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet sind, die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten im PKV-Basistarif sicherzustellen, muss eine Behandlung dieser Versicherten durch die Vertragsärzte auch gewährleistet sein.
Wie können Missverständnisse verhindert werden?
Versicherte in einem PKV-Basistarif müssen sich zwar gegenüber der Praxis eindeutig zu erkennen geben. Dazu werden sie von ihrem Versicherer verpflichtet. Allerdings kommt es an dieser Stelle häufig zu Problemen, weil sich die Betroffenen im Unklaren über ihren Versicherungsschutz sind oder aber verschweigen. Um Diskussionen zu vermeiden, sollte daher der Versichertenstatus bei Neupatienten grundsätzlich abgefragt werden. Dazu kann die Versicherungsbescheinigung der PKV geprüft werden (Versichertenkarte, eGK, …). So kann bei den Stammdaten der entsprechende Tarif eingetragen werden, damit die Praxissoftware den richtigen Gebührenrahmen für die Rechnungsstellung hinterlegt.
Was ist bei Verordnungen und Weiterbehandlung zu beachten?
Überweisungen, Rezepte und Heilmittelverordnungen müssen einerseits nach den Regularien der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt werden, andererseits ist es aber unzulässig, GKV-Formulare in der Privatabrechnung zu verwenden. Hier empfiehlt es sich, die Formulare als Vorlagen zu benutzen und auf Blanko-Papier auszudrucken