Was ist eine ePA-Erstbefüllung?
Darunter versteht man die erstmalige Übermittlung medizinischer Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext durch Vertragsärzte, -psychotherapeuten, Zahnärzte oder Krankenhäuser, wenn zum Zeitpunkt der Übermittlung noch keine medizinischen Daten durch einen dieser Akteure eingestellt worden sind. Sie darf nur einmalig sektorenübergreifend je Patient durchgeführt und abgerechnet werden.
Wesentliche Änderungen:
Die Aktualisierungen beziehen sich im Wesentlichen auf die gesetzlichen Regelungen bezüglich der ePA, die sich seit dem 15. Januar 2025 mit der Einführung des Opt-Out-Prinzips geändert haben.
Neu ist zudem eine Klarstellung in die ePA-Erstbefüllungsvereinbarung aufgenommen worden, dass die Übertragung von Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen eRezepten in die elektronische Medikationsliste der ePA keine ePA-Erstbefüllung darstellt.