Vakuumversiegelungstherapie: Kostenpauschalen für Sachkosten werden zum 1. April 2025 erhöht

Der Bewertungsausschuss passt zum 1. April 2025 zwei der Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Vakuumversiegelungstherapie (EBM-Abschnitt 40.17) an die aktuellen durchschnittlichen Marktpreise an.

Für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Behandlung entsprechend der Gebührenordnungsposition 02314 (Zusatzpauschale für die Vakuumversiegelungstherapie) erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig: 

  • Kostenpauschale 40901 (Wundfläche bis einschließlich 20 cm²) 
    – ab 1. April 2025: 91,14 Euro (bisher 65,49 Euro)
  • Kostenpauschale 40902 (Wundfläche größer als 20 cm²) 
    – ab 1. April 2025: 94,27 Euro (bisher 71,39 Euro) 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

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