Für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Behandlung entsprechend der Gebührenordnungsposition 02314 (Zusatzpauschale für die Vakuumversiegelungstherapie) erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig:
- Kostenpauschale 40901 (Wundfläche bis einschließlich 20 cm²)
– ab 1. April 2025: 91,14 Euro (bisher 65,49 Euro) - Kostenpauschale 40902 (Wundfläche größer als 20 cm²)
– ab 1. April 2025: 94,27 Euro (bisher 71,39 Euro)
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.