Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt gilt bis Ende 2025

Für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, besteht seit 1. Juni 2025 Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Zur Bescheinigung der Fehlgeburt haben die KBV und der GKV Spitzenverband nun eine Übergangsregelung vereinbart.

Um für die entsprechende Zeit Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können und zur Umsetzung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt erforderlich. Diese soll zum 1. Januar 2026 in das Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert werden. Bis zum 31. Dezember 2025 ist eine Fehlgeburt auf einer Übergangsbescheinigung zu attestieren. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt.

Um das Verfahren verbindlich zu regeln, vereinbaren beide Partner eine bundesmantelvertragliche Regelung. Diese wird derzeit abgestimmt.

Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, können die Übergangsbescheinigung entweder von ihrer Krankenkasse oder von ihrer Arztpraxis erhalten. Die Vorlage ist auch online abrufbar.

 

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