Grund der Softwareaktualisierung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.
Arztpraxen müssen deshalb spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.