Die wichtigsten Anpassungen sind:
- Es wird klargestellt, dass die Versorgung von Versicherten im Standard-, Basis- und Notlagentarif vom Sicherstellungsauftrag der KV Bremen umfasst ist.
- Es wird klargestellt, dass die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse auf Vorschlag der jeweils betroffenen Vertretergruppe (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten) durch die gesamte Vertreterversammlung gewählt werden.
- Es wird festgelegt, dass der Vorstand der KV Bremen aus bis zu drei Vorständen bestehen kann.
- Es wird festgelegt, dass offizielle Bekanntmachungen der KV Bremen über die Homepage der KV Bremen veröffentlicht werden.