Satzung der KV Bremen wurde aktualisiert

Die Vertreterversammlung hat auf ihrer Sitzung am 14. Juni Änderungen der Satzung der KV Bremen beschlossen. Die Satzung ist ab sofort auf der Homepage der KV Bremen abrufbar.

Die wichtigsten Anpassungen sind:

  1. Es wird klargestellt, dass die Versorgung von Versicherten im Standard-, Basis- und Notlagentarif vom Sicherstellungsauftrag der KV Bremen umfasst ist.
  2. Es wird klargestellt, dass die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse auf Vorschlag der jeweils betroffenen Vertretergruppe (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten) durch die gesamte Vertreterversammlung gewählt werden.
  3. Es wird festgelegt, dass der Vorstand der KV Bremen aus bis zu drei Vorständen bestehen kann.
  4. Es wird festgelegt, dass offizielle Bekanntmachungen der KV Bremen über die Homepage der KV Bremen veröffentlicht werden.

 

Satzung der KV Bremen

 

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