Quartalserklärungen ab 1/2022 per Upload an die KV übertragen

Personenbezogene Daten dürfen nicht per Fax versendet werden. Das gilt auch für die Erklärungen zur Quartalsabrechnung. Nach einer Übergangsfrist im vergangenen Jahr nimmt die KV Bremen ab sofort keine Quartalserklärungen per Fax mehr entgegen und hat deshalb im Mitgliederportal einen Uploadbereich dafür und für weitere sensible Unterlagen eingerichtet.

Was?

Dokumente mit personenbezogenen Inhalten zu folgenden Themen und Anlässen können über die Uploadfunktion im Mitgliederportal datenschutzkonform an die KV Bremen gesendet werden:

  • Quartalserklärung
  • Zulassungsausschuss
  • Berufungsausschuss
  • Abrechnung
  • IT/Telematikinfrastruktur
  • Zulassung/Niederlassung
  • Genehmigungen/QM
  • Verträge/Honorarkonto/Abschläge
  • Arzneimittel & Co
  • Bereitschaftsdienste
  • Terminservicestelle
  • Formulare/Urlaubs- und Krankheitsmeldung
  • Öffentlichkeitsarbeit/Vorstand
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Plausibilitätsprüfung
  • organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
  • QS-Net

Wie?

Der Uploadbereich ist im Mitgliederportal der KV Bremen implementiert. Das Mitgliederportal ist eine passwortgeschützte Seite im Internet, die nur über die Telematikinfrastruktur erreicht werden kann. 

Das Mitgliederportal wird angesteuert, indem folgende Adresszeile in einem Internetbrowser eingeben wird:
https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de

Sollten Sie die Zugangsdaten verlegt haben, können Sie sich wenden an Nina Arens.

Klicken Sie auf der Übersichtsseite auf „Uploadbereich“.

Danach können Sie wählen zwischen „Quartalserklärung“, Unterlagen für die Zulassungs- und  Berufungsausschüsse und „Sonstige Dokumente“, um zu spezifischen Themen mit der KV zu kommunizieren. 

Laden Sie eine Datei von Ihrem Rechner hoch. Bitte beachten Sie, dass nur Dateien im PDF-Format bzw. in den üblichen Grafikformaten PNG, JPG oder JPEG eingestellt werden können.

Warum?

Die KV Bremen bietet ihren Mitgliedern einen datenschutzkonformen Übertragungsweg als Alternative zum Faxversand an. Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, können nicht mehr per Fax versendet werden. Das trifft nach der Datenschutzgrundverordnung schon dann zu, wenn das Dokument beispielsweise 
einen Namen enthält.

Weitere Alternativen zum Fax

 

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