QS-Vereinbarung Hörgeräteversorgung e-Doku

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor.

Die Dokumentation erfolgt über das Mitgliederportal der KV Bremen. Darüber kann eine entsprechende Erfassungsoberfläche bei der KBV aufgerufen werden. 

Für die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung des Patienten ist die Verwendung des APHAB-Fragebogens vorgesehen. Der APHAB-Bogen verbleibt in der Praxis. Die Benutzeroberfläche der KBV bietet die Möglichkeit, den APHAB-Bogen elektronisch zu erfassen und die Hörminderung zu berechnen. 

Die befüllten Dokumentationsbögen sind bis spätestens zum 14. Kalendertag nach Ende des Verordnungsquartals einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten. Diese Berichte werden für kurze Zeit  im Mitgliederportal hinterlegt. 

 

#Qualität / Genehmigung