Pressemitteilung zum CDU-Vorstoß: KV Bremen fordert verpflichtende medizinische Ersteinschätzung auch für Bereitschaftsdienste

Die KV Bremen begrüßt den Vorstoß der CDU für eine Gebühr für Patienten, die ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung in die Notaufnahme kommen. „Wir sind froh, dass über dieses Steuerungsinstrument nun vorurteilsfrei diskutiert werden kann. Allerdings bleibt der Vorstoß auf halber Strecke stehen. Wir brauchen die verpflichtende Ersteinschätzung auch in KV-Bereitschaftsdiensten“, so die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.

Sollte eine Notfall-Gebühr lediglich für Notfallambulanzen der Krankenhäuser eingeführt werden, würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Patienten in die Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen ausweichen. „Nicht nur die Notfallambulanzen und Rettungsdienste arbeiten am Anschlag. Das gilt genauso für die Teams in den Bereitschaftsdiensten. Deshalb muss die verpflichtende medizinische Ersteinschätzung gleichermaßen für alle Notfalleinrichtungen eingeführt werden“, argumentieren die Bremer KV-Vorstände. Allein im Bundesland Bremen hat sich die Zahl der behandelten Patienten in den Bereitschaftsdiensten seit 2014 um rund 26 Prozent auf 100.180 im Jahr 2022 erhöht.

Die KV Bremen hatte ein Modell ins Gespräch gebracht, wonach Patienten zunächst eine medizinische Ersteinschätzung am Telefon oder Online durchlaufen müssen. Wer weiterhin ohne vorherige Einschätzung in die Notaufnahme geht oder einen Bereitschaftsdienst aufsucht, ohne dass dies medizinisch geboten ist, soll eine Notfallgebühr entrichten. 

Hierfür gibt es auch bereits mit der Ersteinschätzungssoftware „SmED“ (Strukturierte medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland) ein erprobtes und evaluiertes Instrument. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bremen-Stadt im Krankenhaus St. Joseph-Stift war 2019 deutschlandweit die erste Einrichtung, die mittels „SmED“ im großen Umfang Patientenbeschwerden systematisch erfasst und bewertet hat. Seit 2020 wird das Ersteinschätzungsverfahren in allen Bundesländern in den Telefonzentralen der 116117 eingesetzt. Eine Online-Version von SmED ist seit 2021 verfügbar (patienten.kvhb.de/116117/patienten-navi).

„Es gibt bereits funktionierende Verfahren, die eine profunde Ersteinschätzung ermöglichen und somit zur Entlastung der Notaufnahmen und Bereitschaftsdienstzentralen beitragen können. Wir sollten nicht die Gebühr in den Vordergrund der Diskussion stellen, sondern über Beratung und Steuerung von Patienten sprechen“, plädieren die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.

 

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