Pressemitteilung: KV Bremen warnt - Beweislastumkehr gefährdet medizinische Versorgung

Fehler passieren, wo Menschen wirken: Eine Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht, wie sie der AOK-Bundesverband in seinem Positionspapier zur Verbesserung der Patientenrechte fordert, geht allerdings weit am Ziel vorbei und wird die ambulante medizinische Versorgung massiv schwächen und Patienten am Ende schlechter stellen. Davor warnt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen eindringlich.

„Was der AOK-Bundesverband hier fordert, ist reine Agitation auf dem Rücken derjenigen, die tagtäglich die Versorgung sichern“, erklären die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. „Wer Ärztinnen und Ärzte auf diese Art und Weise vor sich hertreibt, riskiert offenen Auges, dass künftig Absicherung, statt Medizin stattfindet und Dokumentation mehr Raum als Behandlung einnehmen wird. Das ist brandgefährlich für die Versorgung.“

Die KV Bremen verweist darauf, dass eine faktische Beweislastumkehr fatale Nebenwirkungen hätte: Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen könnten Ärztinnen und Ärzte komplexe Behandlungen vermeiden und vermehrt unnötige Untersuchungen durchführen, um sich juristisch abzusichern.

Gleichzeitig würde der Druck auf die ohnehin stark belasteten Praxen steigen: Immer aufwendigere Dokumentationspflichten würden Zeit von der eigentlichen Versorgung abziehen. Gerade kleinere Praxen könnten das nicht mehr leisten und müssten ihr Angebot reduzieren oder ganz schließen. Dies würde den ohnehin schon drohenden Ärztemangel noch weiter beschleunigen.

„Wer ernsthaft derart eine faktische Beweislastumkehr fordert, nimmt Praxis-Schließungen billigend in Kauf“, betonen die KV-Vorstände. „Das ist kein Patientenschutz – das ist ein Angriff auf die ambulante Versorgung.“

Die KV Bremen appelliert an die Gesundheitspolitik, populistische Forderungen zurückzuweisen und stattdessen die Arbeitsbedingungen in der ambulanten Medizin zu stärken und Ärzte sowie ihre Teams zu entlasten. Nur so lässt sich die medizinische Versorgung langfristig sichern.

Der AOK-Bundesverband fordert, dass bei vermuteten Behandlungsfehlern künftig nicht mehr die Patientinnen und Patienten den Fehler und dessen Folgen beweisen müssen, sondern ein Schaden als bewiesen gilt. Der Beweis für die Kausalität zwischen Fehler und Schaden gilt als geführt, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Beweislastumkehr soll nach Vorstellung der AOK für alle ärztlichen Behandlungen gelten und nicht – wie bisher – nur bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentationsmängeln.

 

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