Positive Mpox-Proben an Nationales Referenzlabor senden

Klinische Proben mit positivem Mpox-Nachweis sollten zur weiterführenden Kladenbestimmung an das nationale Referenzlabor übermittelt werden. Mit diesem Aufruf wendet sich die Bremer Gesundheitsbehörde an die Ärzteschaft.

In einem Schreiben der senatorischen Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz heißt es: „Die molekulare Kladenbestimmung, z. B. durch Sequenzierung, ermöglicht die genaue Differenzierung zwischen verschiedenen genetischen Linien des Mpox-Virus. Insbesondere kann so zwischen den Kladen 1 und 2 und deren Sublinien a und b unterschieden werden. Während die Klade 2b für den Ausbruch in 2022 verantwortlich war, wurde 2023 die Klade 1b in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) entdeckt. Der WHO zufolge weist die Klade 1b auf eine weitere Anpassung des Virus an den Menschen hin. Mit der Klade 1b wurden zunächst durchschnittlich eher schwerere Krankheitsverläufe und eine höhere Letalität assoziiert. Jedoch sind Erkrankungsverläufe, die in der DRC geschehen aufgrund der Gesundheitsinfrastruktur dort nicht mit solchen in Europa vergleichbar.

Da sich die Klade 1b mittlerweile auch in Europa ausbreitet, in Deutschland 9 reiseassoziierte Fälle, ist die Bestimmung der Klade sowohl aus epidemiologischer als auch aus infektiologischer Sicht von Bedeutung. Unterschiede in Pathogenität, Transmissionsdynamik und genetische Veränderungen, die auf eine zunehmende Adaption an den Menschen hindeuten, können nur durch regelmäßige molekulare Surveillance erkannt werden. Die Ergebnisse der Kladenbestimmung liefern darüber hinaus wichtige Daten für die Gewährleistung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und tragen damit zur zielgerichteten öffentlichen Gesundheitsvorsorge bei.“

Informationen Nationales Referenzlabor www.fli.de