Ab 1. April 2025 kann sie auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.
Ab 1. April 2025 kann sie auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) abgerechnet werden, wenn diese in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen nach telefonischem Kontakt ausgestellt wurde.