Plausibilitätsprüfung der Krankenkassen

Derzeit stellen die Krankenkassen vermehrt Kassenanträge gem. § 106 d SGB V bei den Hausarztvermittlungsfällen, um die Abrechnungen auf Plausibilität zu überprüfen. Wir raten daher zu einer sorgfältigen Dokumentation der Hausarztvermittlungsfälle, damit ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.

Sollten die Hausarztvermittlungsfälle auf den Überweisungsscheinen gekennzeichnet sein, empfehlen wir in diesem Zusammenhang die Überweisungsscheine länger als vier Quartale aufzubewahren.

 

#Abrechnung / Honorar