Nicht vergessen: Fortbildungsnachweise zur Aufrechterhaltung der Genehmigungen einreichen

Für die Aufrechterhaltung der Genehmigungen sehen die Richtlinien und Verträge für bestimmte Bereiche den regelmäßigen Nachweis von Fortbildungen vor.

Dies gilt für:

  • Abklärungskolposkopie
  • Akupunktur
  • DMP
  • Geriatrie
  • HIV/Aids
  • Hörgeräte
  • HZV
  • Onkologie
  • Palliativ-medizinische Versorgung 
  • PET
  • PET/CT
  • Rhythmusimplantatkontrollen
  • Transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin
  • Zervix-Zytologie

Bitte denken Sie daran, diese fristgerecht an die KV Bremen zu senden. Fristen und Vorgaben zur Anerkennung der jeweiligen Fortbildungen sind in den Richtlinien und Verträgen unterschiedlich  geregelt. Die genauen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter den jeweiligen Verträgen  bzw. unter dem Menüpunkt Genehmigungen.
 

#Qualität / Genehmigung