Die Richtlinie unterteilt die teilnehmenden Leistungserbringer in § 3 in Leistungserbringer der hausärztlichen Ebene (Absatz 2) und der fachärztlichen Ebene (Absatz 3). Zu den Fachärzten zählen auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten
Übersicht: Die Leistungen der Long COVID Richtlinie