Fünf neue Leistungen zu Long-COVID in den EBM aufgenommen

Auf Grundlage der Long-COVID Richtlinie vom 9. Mai 2024 wurden zum 1. Januar 2025 fünf neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Die GOP werden zunächst extrabudgetär vergütet.

Die Richtlinie unterteilt die teilnehmenden Leistungserbringer in § 3 in Leistungserbringer der hausärztlichen Ebene (Absatz 2) und der fachärztlichen Ebene (Absatz 3). Zu den Fachärzten zählen auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten

Übersicht: Die Leistungen der Long COVID Richtlinie

 

#Abrechnung / Honorar