Die GOP 01648 ist mit 89 Punkten (10,03 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Die Berechnung der GOP 01648 neben der GOP 01647 (Zusatzpauschale ePA-Unterstützungsleistung) ist im Behandlungsfall ausgeschlossen.
Der Bewertungsausschuss (BA) wird bis spätestens zum 30. September 2022 eine Verlängerung der Gültigkeit und Anpassung der GOP 01648 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschließen. Da die Bewertung der GOP 01648 auch einen Anteil zur Förderung der ePA enthält, wird der BA dabei ebenfalls zum 30. September 2022 beschließen, zu welchem Zeitpunkt die bestehende Förderung beendet werden kann und gegebenenfalls die Bewertung der GOP 01648 anpassen.
siehe auch:
Vergütung für ePA-Erstbefüllung steht fest