Was macht der Zulassungsausschuss?
Der Zulassungsausschuss ist ein zentrales Entscheidungsgremium der ambulanten Versorgung. Gemeinsam mit den Vertretern der Krankenkassen entscheidet er über:
- Erteilung und Beendigung von Zulassungen zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- Sonderbedarfszulassungen
- Ermächtigungen von Leistungserbringern
- Nachbesetzungen ausgeschriebener Vertragsarztsitze
- Gründung und Änderung von Berufsausübungsgemeinschaften
- Verlegungen von Praxissitzen
- Anträge auf Ruhen der Zulassung
Wen suchen wir?
Gesucht werden interessierte und verantwortungsbewusste Mitglieder, die bereit sind, sich in ca. 6 – 8 Sitzungen pro Jahr mit ihrer fachlichen Kompetenz in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
- Psychologische Psychotherapeuten
2 Mitglieder
4 Stellvertreter - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
1 Mitglied
2 Stellvertreter - Ärztliche Psychotherapeuten
2 Mitglieder
4 Stellvertreter - Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten
1 Mitglied
2 Stellvertreter
Interessenten können sich über ein einfaches Online-Formular bis zum 15. August 2025 melden: Bewerbungsformular Gremienarbeit