Mitglieder und Stellvertreter für den Zulassungsausschuss Psychotherapeuten / Krankenkassen gesucht

Zum 1. Januar 2026 beginnt die neue Amtszeit des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten / Krankenkassen – und wir suchen engagierte Mitglieder, die sich in diesem wichtigen Gremium aktiv einbringen möchten.

Was macht der Zulassungsausschuss?

Der Zulassungsausschuss ist ein zentrales Entscheidungsgremium der ambulanten Versorgung. Gemeinsam mit den Vertretern der Krankenkassen entscheidet er über:

  • Erteilung und Beendigung von Zulassungen zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
  • Sonderbedarfszulassungen
  • Ermächtigungen von Leistungserbringern
  • Nachbesetzungen ausgeschriebener Vertragsarztsitze
  • Gründung und Änderung von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Verlegungen von Praxissitzen
  • Anträge auf Ruhen der Zulassung

Wen suchen wir?

Gesucht werden interessierte und verantwortungsbewusste Mitglieder, die bereit sind, sich in ca. 6 – 8 Sitzungen pro Jahr mit ihrer fachlichen Kompetenz in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

  • Psychologische Psychotherapeuten
    2 Mitglieder
    4 Stellvertreter
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    1 Mitglied
    2 Stellvertreter
  • Ärztliche Psychotherapeuten
    2 Mitglieder
    4 Stellvertreter
  • Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten
    1 Mitglied
    2 Stellvertreter

Interessenten können sich über ein einfaches Online-Formular bis zum 15. August 2025 melden: Bewerbungsformular Gremienarbeit

 

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