Im Rahmen der Altersgruppenerweiterung im Mammographie-Screening-Programm hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 festgelegt. In dieser Übergangsphase mussten sich Frauen in einem Alter von über 70 Jahren eigenständig bei der Zentralen Stelle Mammographie-Screening melden, um einen Termin im Programm zu erhalten.
Seit dem 1. Januar 2025, nach dem Ende dieser Übergangsregelung, ist nun eine Anmeldung nicht mehr erforderlich. Alle Frauen im Alter zwischen 50 und einschließlich 75 Jahren werden nun automatisch zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Hierfür werden die Daten des Einwohnermeldeamts verwendet.
Eine Anmeldung bei der Zentralen Stelle Mammographie-Screening ist lediglich in folgenden Ausnahmefällen erforderlich:
- Wenn der 76. Geburtstag der Klientin in Kürze bevorsteht (etwa 3 Monate vorher).
- Wenn eine Auskunftssperre für die Klientin beim Einwohnermeldeamt vorliegt, sodass uns die relevanten Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Anhebung der Altersgrenze ist auch das Volumen der zu bearbeitenden Vorgänge in der Zentralen Stelle erheblich gestiegen ist. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv, jedoch führt der anhaltende Fachkräftemangel auch bei der Zentralen Stelle Mammographie-Screening zu personellen Engpässen, was wiederum zu Arbeitsrückständen geführt hat. Daher kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Bei Rückfragen steht die Zentrale Stelle für Mammographie-Sreening zur Verfügung: www.gesundheitsamt.bremen.de