Land veröffentlicht Erlass zu Gelbfieber-Impfstellen

Die Impfung gegen Gelbfieber muss von einer durch Landesbehörden autorisierten Impfstelle wie Gesundheitsamt, Hygiene- oder Tropeninstitut oder durch eine Arztpraxis vorgenommen werden. Das Land Bremen hat nun einen Erlass über die Zulassung und den Betrieb von Gelbfieber-Impfstellen in Kraft gesetzt.

Erlass

 

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