Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle DMP-Anträge der Krankenkassen ab sofort direkt an die Vertragsärzteschaft zwecks Prüfung und gegebenenfalls Widerlegung des Kassenantrags weitergeleitet werden.
Unabhängig von den Prüfungsanträgen sollte man bei jeder DMP-Abrechnung prüfen, ob die Abrechnungsvoraussetzungen gegeben sind.