Kostenstrukturerhebung: Statistisches Bundesamt befragt sieben Prozent aller Praxen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt ab Oktober eine Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei Psychotherapeuten durch. Nach einer Zufallsstichprobe werden sieben Prozent aller Praxen angeschrieben. Es besteht Auskunftspflicht.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung sind hier abrufbar: www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober 2025 sind Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich hier abrufbar: www.destatis.de/kme-portal  

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