IP-Wunde 2.0: Selektivvertrag ab 1. April sichert die Versorgung

Das Innovationsfondsprojekt IP-Wunde läuft noch bis zum Ende dieses Jahres. Mit Auslaufen der Patienteneinschreibungen wurde nun zum 1. April der Selektivvertrag IP-Wunde 2.0 als Übergangslösung eingeführt, um die Versorgungsstrukturen zu erhalten.

Das Innovationsfondsprojekt IP-Wunde (Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025) hat in Bremen und Bremerhaven ein flächendeckendes Netzwerk aus Primärversorgern (PV) und spezialisierten Wundpraxen (SWP) etabliert. Mit Auslaufen der Patienteneinschreibung am 31. März 2025 und Projektende zum 31. Dezember 2025 wird der Selektivvertrag IP-Wunde 2.0 (01.04.2025–30.06.2026) als Übergangslösung eingeführt, um die Versorgungsstrukturen zu erhalten.

 

Wesentliche Änderungen im Selektivvertrag IP-Wunde 2.0

Ab dem 1. April 2025 tritt der überarbeitete Selektivvertrag IP-Wunde 2.0 in Kraft, der einige Neuerungen, aber auch bewährte Strukturen beibehält.

 

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Neue GOPs: Die Abrechnung erfolgt mit angepassten Gebührenordnungspositionen.
  • Reduzierte Dokumentation: Alle Dokumentationen in Verbindung zur Evaluation entfallen
  • Vereinfachte Versorgungsstruktur: Alle Patienten erhalten künftig die optimierte Behandlung der Interventionsgruppe – eine Kontrollgruppe gibt es nicht mehr.
  • Neue Teilnahmeerklärung für Patienteneinschreibungen ab 1. April 2025. 
  • Neue Teilnahmeerklärung und Genehmigung für Praxen ab 1. April 2025.

 

Bewährte Elemente bleiben erhalten:

  • Netzwerk aus PV und SWP mit fachübergreifender Zusammenarbeit
  • IVPnet als zentrale Plattform für Wundfallakten und Kommunikation

 

Parallele Abrechnungsmöglichkeit im Übergangszeitraum:

Ab dem 1. April 2025 gelten unterschiedliche Regelungen je nach Vertragsmodell:

  • Innovationsfondsprojekt: Für Patienten, die bis zum 31. März 2025 eingeschrieben wurden, gelten die Teilnahmevoraussetzungen aus dem Innovationsfondsprojekt (Studienteilnahme mit Interventions- und Kontrollgruppe) und es können noch bis zum 30. September 2025 die bisherigen geförderten GOP-Ziffern abgerechnet werden.
  • Selektivvertrag IP-Wunde 2.0: Neueinschreibungen ab dem 1. April 2025 (ausschließlich für AOK-Versicherte in Bremen/Bremerhaven) erfolgen mit neuen Teilnahmeerklärungen und es werden die neuen Abrechnungsziffern für Selektivvertragsteilnehmer abgerechnet.
     

Hinweis: Patienten dürfen nicht gleichzeitig am Innovationsfondsprojekt und am Selektivertrag IP-Wunde 2.0 teilnehmen.

 

Die Vergütungsübersicht sowie Vertragsunterlagen finden Sie hier im Downloadcenter.

 

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