HZV: Einige GOP werden ausschließlich durch die KV Bremen zugesetzt

Einige Praxen tragen GOP aus der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) selbst in die Abrechnung ein, obwohl diese durch die KV Bremen im Rahmen der Abrechnungsbearbeitung automatisch zugesetzt werden. Dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die GOP gelöscht werden. Die KV Bremen stellt eine Übersicht bereit.

Der Fehler betrifft insbesondere die kontaktabhängige Quartalspauschale. Wird diese GOP von der Praxis eigenständig angesetzt, kann sie von der KV Bremen systemseitig nicht mehr automatisch zugesetzt werden, da die GOP im Abrechnungssystem bereits als vorhanden erkannt wird. Die eigenständig angesetzte GOP wird jedoch im Rahmen der Abrechnungsbearbeitung gelöscht, da eine Ansetzung durch die Praxen nicht zulässig ist. Dadurch entstehen vermeidbare Fehler in der Abrechnung.

Eine Übersicht der KV Bremen zeigt, welche GOP von der Praxis und welche durch die KV Bremen angesetzt werden: 

Praxisinformation: Abrechnungsnummern aus den HZV-Verträgen der KV Bremen

 

#Abrechnung / Honorar