Im Jahr 2025 war es nur möglich, Vorquartalsfälle aus den Quartalen 3/2024 (über 1/2025) und 4/2024 (über 2/2025) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Abrechnung auf diesem Weg nicht mehr gestattet.
Für die direkte Abrechnung gegenüber der Krankenkasse kann die Kassenärztliche Vereinigung Bremen beauftragt werden.
Bei Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner.