Hinweis: Achten Sie auf eine eventuell neue Genehmigungspflicht für umgestellte Verträge

Ab dem 1. Januar 2025 mussten einige Verträge auf eine neue Rechtsgrundlage umgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass für diese neuen Verträge eine neue Genehmigung erforderlich ist.

Die Umstellung (nach § 140 a SGB V) betrifft unter anderem auch die Verträge zur Kindervorsorge/Prävention Knappschaft und Techniker Krankenkasse. Bitte überprüfen Sie, ob Sie für alle Verträge eine Genehmigung beantragt haben und holen dies gegebenenfalls nach.

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