Hintergrund: Die Leistung richtet sich einmalig an Versicherte ab 35 Jahren. Ursprünglich ging man davon aus, dass der Großteil der Anspruchsberechtigten diese Leistung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen würde – das hat sich laut Abrechnungsdaten jedoch nicht bestätigt. Eine erneute Prüfung der Befristung ist bis 30. September 2028 vorgesehen.