Hepatitis: GOP 01865 kann weiterhin abgerechnet werden

Die GOP 01865 im EBM zum Nachweis einer Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann nun bis zum 31. Dezember 2028 abgerechnet werden. Die ursprünglich bis Ende 2025 befristete Abrechnungsmöglichkeit wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 verlängert.

Hintergrund: Die Leistung richtet sich einmalig an Versicherte ab 35 Jahren. Ursprünglich ging man davon aus, dass der Großteil der Anspruchsberechtigten diese Leistung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen würde – das hat sich laut Abrechnungsdaten jedoch nicht bestätigt. Eine erneute Prüfung der Befristung ist bis 30. September 2028 vorgesehen.

 

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