GOP 01470 auch bei vorläufig aufgenommenen Digitalen Gesundheitsapps ansetzbar

Die GOP 01470 ist auch für die Erstverordnung von vorläufig aufgenommenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) berechnungsfähig.

Mit der neue Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) kann auch bei der Erstverordnung von vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) die GOP 01470 (18 Punkte / 2,00 Euro) abgerechnet werden.

Weitere Vergütungen für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einzelnen vorläufig aufgenommenen DiGA (Anhänge 1 und 2 zur Anlage 34) werden derzeit noch verhandelt und treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

Bundesmantelvertrag

#Abrechnung / Honorar,  #IT / Telematik

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-197
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315
Portrait von Janine Schaubitzer

Lilia Hartwig

Stv. Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-320
Portrait von Lilia Hartwig

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300
Portrait von Isabella Schweppe

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301
Portrait von Katharina Kuczkuwicz

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin