Für die Versorgung mit dieser DiGA werden keine weiteren Vergütungsregelungen in den EBM aufgenommen, da keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten bestimmt wurden.
Bitte beachten Sie, dass die GOP 01470 für die Erstverordnung einer DiGA ab 1. Januar 2023 nicht mehr berechnungsfähig ist und somit die Erst- und Folgeverordnung einer DiGA Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschale ist.