Für die Verordnung von Arzneimitteln gelten wieder Wirtschaftlichkeitsziele

Die KV Bremen und die Krankenkassen schließen jährlich eine Arzneimittelvereinbarung für das Land Bremen. Dabei wird insbesondere Wert auf Wirtschaftlichkeitsziele gelegt. Bewährte Ziele werden fortgeführt, neue Ziele folgen dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

Das Ausgabevolumen 2025 („Soll“) wird gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Prozent gesteigert, um u.a. den Preissteigerungen im Arzneimittelbereich Rechnung zu tragen. 

Arzneimittelvereinbarung und Wirtschaftlichkeitsziele

 

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