Fallpauschalen im Bereitschaftsdienst werden angepasst

Die KV Bremen nimmt zum 1. Januar 2025 Anpassung an einigen Fallpauschalen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst vor. Die Telefonpauschale in den Nachtdiensten wird erhöht, die Pauschalen für die Fahrdienste im Gegenzug leicht gesenkt.

Durch die Anpassung der Fallpauschalen wird ein Auftrag der Vertreterversammlung umgesetzt, wonach etwaige Härten nach der Umstellung der Vergütungssystematik zum 1. April 2024 durch unterjährige Anpassungen begegnet werden soll. Eine erste Änderung wurde bereits zum 1. Oktober 2023 vorgenommen. Zum Jahreswechsel werden nun die Fallpauschalen „Fahrdienst nachts“, Fahrdienst tagsüber“ sowie „Telefon nachts“ auf Hinweis diensthabender Ärzte und aus den Bereitschaftsdienstkommissionen angepasst.

Telefon nachts

  • ab 01.2025: 52,50 €
  • bis 01.2025: 41,60 €

Fahrdienst nachts

  • ab 01.2025: 230,00 €
  • bis 01.2025: 235,00 € 

Fahrdienst tagsüber

  • ab 01.2025: 195,00 €
  • bis 01.2025: 200,00 €

Die Änderungen sind mit den Bereitschaftsdienstkommissionen abgesprochen.

In einem nächsten Schritt plant die KV Bremen, Sicherstellungspauschalen einzuführen. Diese Sicherstellungspauschalen dienen dazu, alle Dienste für Ärzte attraktiv zu halten. Allerdings fehlen für die Einführung dieser Pauschalen noch die gesetzlichen Klarstellungen und Vorgaben. Durch das Aus der Regierungskoalition ist eine weitere Verzögerung zu erwarten.

Informationen und Unterlagen zum Bereitschaftsdienst

 

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