eArztbriefe nur noch mit KIM-Dienst

Seit dem 1. April 2021 kann der Versand und der Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefen) nur noch mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst) abgerechnet werden.

Die sechsmonatige Übergangsfrist, nach der zu diesem Zweck auch der Kommunikationsdienst "KV-Connect" genutzt werden konnte, ist am 31. März 2021 geendet. Die GOP 86900, 86901 und 01660 dürfen somit nur noch abgerechnet werden, wenn die Übermittlung eines eArztbriefes nachweislich über einen KIM-Dienst erfolgt.

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