Die vom Bewertungsausschuss (BA) beschlossene Sonderregelung bezüglich der Fristen für die elektronische Übermittlung der Daten zur Programmbeurteilung ist ausgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Ab dem ersten Quartal 2022 gelten daher wieder ausschließlich die Vorgaben der allgemeinen Bestimmungen zum EBM:
Übermittlungsfristen für 2022:
- 1. Quartal: 15. Mai
- 2. Quartal: 15. August
- 3. Quartal: 15. November
- 4. Quartal: 28. Februar des Folgejahres
Die KV Bremen empfiehlt, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss der Quartalsabrechnung vorzunehmen.