Dokumentationsdaten für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme für das 1. Quartal 2022 bis 15. Mai übermitteln

Die Dokumentationsdaten für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) für das 1. Quartal 2022 müssen bis spätestens zum 15. Mai 2022 elektronisch übermittelt werden.

Die vom Bewertungsausschuss (BA) beschlossene Sonderregelung bezüglich der Fristen für die elektronische Übermittlung der Daten zur Programmbeurteilung ist ausgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Ab dem ersten Quartal 2022 gelten daher wieder ausschließlich die Vorgaben der allgemeinen Bestimmungen zum EBM:

Übermittlungsfristen für 2022: 

  • 1. Quartal: 15. Mai
  • 2. Quartal: 15. August
  • 3. Quartal: 15. November
  • 4. Quartal: 28. Februar des Folgejahres

Die KV Bremen empfiehlt, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss der Quartalsabrechnung vorzunehmen. 
 

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