DMP-Schulungen können auch im Videoformat durchgeführt und abgerechnet werden

Im Sinne eines erleichterten Zugangs und dem Ausbau der Digitalisierung können jetzt auch viele DMP-Schulungen im Videoformat durchgeführt werden. Den vertrauten Abrechnungsziffern muss dabei lediglich ein „Suffix“ (V oder W) angefügt werden. Die Abrechnung ist möglich, wenn eine Genehmigung* der KV Bremen für Videosprechstunden vorliegt.

Die Vergütung der Videoschulungen entspricht der Vergütung der Präsenzschulungen. Dadurch müssen Sie sich nicht mit neuen Ziffern vertraut machen, sondern lediglich mit den Suffixen. Dazu ein Beispiel aus dem DMP DM2 mit den möglichen Varianten:

„MEDIAS 2“-Schulung (8 UE):

  • Präsenz-Schulung: GOP 99912/ als Video-Schulung: GOP 99912V
  • Präsenz-Nachschulung: GOP 99912N/ als Video-Nachschulung 99912W
  • Schulung mit Qualitätspauschale: es gilt sowohl in Präsenz, als auch im Videoformat die GOP 99912Q

Videoschulungen beschränken sich nicht auf das DMP DM2. Aktuell gibt es die Möglichkeit auch in den DMP DM1, KHK und Asthma. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) veröffentlicht dazu die jeweils gültige Übersicht.

Fragen dazu können Sie gerne an die KV Bremen richten.

Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen von dem schulenden Leistungserbringer vorgehalten werden.

* Grundvoraussetzung für die Videoschulungen ist eine Genehmigung der KV Bremen zur Videosprechstunde. Diese kann, sofern noch nicht erteilt,  formlos beantragt werden: „Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze.“ 

 

#Abrechnung / Honorar,  #DMP,  #Qualität / Genehmigung