Diese Facharztgruppen werden bei der Weiterbildung 2025/26 finanziell gefördert

Einmal im Jahr muss sich die KV Bremen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf die Arztgruppen einigen, die bei der Weiterbildung in der anstehenden Förderperiode finanziell gefördert werden können. Nun stehen die förderfähigen Facharztgruppen für die Förderperiode 2025/26 fest.

Aus der bundeseinheitlichen Fördervereinbarung stehen der KV Bremen für die Förderperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2026 insgesamt 16,33 Förderstellen für Weiterbildungen in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zu.

2,0 dieser Förderstellen sind ausschließlich der Weiterbildung zum FA für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten. Eine Vergabe dieser Förderstellen erfolgt in Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge.

Für die übrigen 14,33 Förderstellen sind durch die KV Bremen gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen folgende förderfähige Facharztgruppen für Bremen und Bremerhaven festgelegt worden:

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten 
  • Kinder- und Jugendmedizin 
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie

Sollten bis zum 1. Oktober 2025 insgesamt 10 oder weniger Förderstellen vergeben sein, können weitere Facharztgruppen in die Förderung aufgenommen werden. In diesem Fall wird die KV Bremen Sie rechtzeitig informieren.

Anträge auf Gewährung einer finanziellen Förderung der fachärztlichen Weiterbildung müssen schriftlich bei der KV Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie hier im Downloadcenter Niederlassung: Weiterbildung

Fristen: Anträge können frühestens 6 Monate vor Tätigkeitsaufnahme gestellt werden. Nur solche Anträge, die bis zum 15. eines Monats vollständig vorliegen (inklusive der von der Ärztekammer auszufüllenden Anlage 1), können bei einer Auswahlentscheidung berücksichtigt werden. Werden mehr Anträge gestellt als Förderstellen zu vergeben sind, entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Höhe des Förderbetrags beträgt 5.800 Euro pro Monat je Vollzeitstelle. Der Betrag wird an den weiterbildenden Arzt ausbezahlt, der diese Förderung in voller Höhe als Anteil der Vergütung an den Arzt in Weiterbildung weiterleitet.

Zu beachten sind außerdem folgende Voraussetzungen

  • Gefördert werden nur überwiegend konservativ tätige Praxen.
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
  • Die Förderung kann für bis zu 36 zusammenhängende Monate gewährt werden; für längere Zeiträume ist ein neuer Antrag nötig.
  • Die Entscheidung über Fördermittel trifft der Vorstand der KVHB je nach verfügbaren Mitteln, ohne Rechtsanspruch auf Förderung.
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